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Steuertipps Tipp des Monats 08/10
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Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer hat viele Bundesbürger berunruhigt. Wissen muss man deshalb, welche Bereiche sich ändern und wo es Handlungsbedarf gibt. Ungemach droht dadurch, dass nach dem Urteil des BVG das geltende Recht verfassungswidrig ist. Grund für das Urteil war, dass wichtige Vermögensarten nicht zum Verkehrswert besteuert werden, sondern zu niedrigeren Steuerwerten, insbesondere Immobilien. Der Gesetzgeber erhielt eine Reparaturfrist bis spätestens 31. Dezember 2008. Bis zu dieser Reform gilt das alte Recht aber noch fort.
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