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Steuertipps Tipp des Monats 04/12
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Im Tipp des Monats März 2006 hatten wir berichtet, dass das BSG durch ein Urteil die Rentenversicherungspflicht auf alle GmbH-Gesellschafter-GF ausdehnen wollte (im entschiedenen Fall lag eine Ein-Personen-GmbH vor).
Dies stößt aber sowohl bei den Rentenversicherern als auch im Müntefering-Ministerium auf klare Vorbehalte. "Wir werten das als Einzelfallentscheidung des Bundessozialgerichts", heißt es im Ministerium.
Beobachter erwarten daher, dass die Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung das Ministerium um eine gesetzliche Klarstellung bitten. Diesem Vorschlag will Müntefering nachkommen. "Die bisherige Praxis der Rentenversicherer soll abgesichert werden und weiter gelten", hieß es in Koalitionskreisen. Demnach wären selbständige Geschäftsführer einer GmbH nur dann rentenversicherungspflichtig, wenn ihre Firma auf Dauer keinen Beschäftigten hat und nur für einen Auftraggeber arbeitet.
Die Entscheidung dürfte bei den Betroffenen für Erleichterung sorgen.
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