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Steuertipps Tipp des Monats 04/12
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Es ist unbedingt darauf zu achten, wo die Kinder gemeldet sind!
In § 32 VI steht folgendes:
"..... bei minderjährigen Kindern wird der dem Elternteil, in dessen Wohnung das Kind nicht gemeldet ist, zustehende Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf Antrag des anderen Elternteils auf diesen übertragen." Das bedeutet, dass der Elternteil, bei dem das Kind nicht gemeldet ist, Einfluß auf die steuerliche Zuordnung hat.
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