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>Steuertipps>Tipp des Monats>09/07

GWG bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit und VuV (ab 2008) (09/07)

410 Euro sofort absetzen

Möbel und Geräte, die Arbeitnehmer beruflich brauchen, aber auf eigene Kosten kaufen, können sie nach wie vor von der Steuer absetzen - bis zu 410 Euro pro Jahr. Daran ändert auch die Unternehmensteuerreform nichts. Zwar wird dort die Grenze für "geringwertige Wirtschaftsgüter" ab 2008 auf 150 Euro gesenkt, doch das gilt nur für Freiberufler, Gewerbetreibende und Landwirte. Arbeitnehmer können Schreibtisch, Bürostuhl, Aktenregal, Computer, Fax und anderes weiterhin als Werbungskosten geltend machen, wenn sie ohne Umsatzsteuer höchstens 410 Euro kosten. Das gilt auch für Vermieter.

 

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Stand: 24.04.2012