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Steuertipps Tipp des Monats 04/12
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Ab dem 01.01.2007 sind unter der Internet-Adresse www.unternehmensregister.de die wesentlichen publikationspflichtigen Daten eines Unternehmens (z.B. Registereintragungen, Jahresabschlüsse) online abrufbar.
Damit ist eine zentrale Stelle geschaffen, an der alle wesentlichen Unternehmensdaten, deren Offenlegung vorgeschrieben ist, gebündelt zum online-Abruf zur Verfügung stehen.
Gem. Art. 61 II EGHGB i.d.F. des EHUG müssen Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co (z.B. GmbH & Co KG) aller Größenklassen Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre, die ab dem 01.01.2006 beginnen, innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag (z.B. 31.12.2006) beim Betreiber des elektronischen Handelsregisters den Jahresabschluss einreichen. Die Prüfungspflicht der Registergerichte entfällt!
Werden die offenzulegenden Unterlagen nicht oder nicht vollständig oder nicht rechtzeitig eingereicht, wird das Bundesamt für Justiz (BfJ) unterrichtet, das von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren gegen die Vertretungsorgane durchführt. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 2.500 und höchstens 25.000 . Es ist ein Androhungsverfahren vorgeschaltet worden. Auch wenn während der gesetzten Frist die Offenlegung erfolgt, muss der Beteiligte zumindest die nicht unerheblichen Verfahrenskosten tragen.
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