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Steuertipps Tipp des Monats 04/12
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Arbeitnehmer und Selbständige können die Kosten einer zweiten Wohnung jetzt häufiger von der Steuer absetzen und damit ihre Abgabenlast senken. Nach zwei gestern vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Urteilen gelingt die doppelte Haushaltsführung selbst dann, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort wegverlegt wird (Az.: VI R 23/07, VI R 58/06). Bisher willigte der Fiskus nur ein, wenn der Berufstätige neben dem bestehenden Domizil am Familiensitz eine weitere Wohnung in der Nähe der Arbeitsstätte aufnahm. Entgegen der bisherigen Rechtsprechung gilt diese Einschränkung nicht mehr. Entscheidend ist nur noch, dass es eine Zweitwohnung in der Nähe von Büro oder Werkbank gibt.
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