Ihr Partner für
Steuerberatung & Rechnungswesen
in Trier und Umgebung

>Steuertipps>Tipp des Monats>07/09

Urteile zu Zweitwohnung sichern Steuervorteil (07/09)

Arbeitnehmer und Selbständige können die Kosten einer zweiten Wohnung jetzt häufiger von der Steuer absetzen und damit ihre Abgabenlast senken. Nach zwei gestern vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Urteilen gelingt die doppelte Haushaltsführung selbst dann, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort wegverlegt wird (Az.: VI R 23/07, VI R 58/06). Bisher willigte der Fiskus nur ein, wenn der Berufstätige neben dem bestehenden Domizil am Familiensitz eine weitere Wohnung in der Nähe der Arbeitsstätte aufnahm. Entgegen der bisherigen Rechtsprechung gilt diese Einschränkung nicht mehr. Entscheidend ist nur noch, dass es eine Zweitwohnung in der Nähe von Büro oder Werkbank gibt.

 

aktueller Tipp des Monats

Archiv: 2012 | 2011 | 2010 | 2009 | 2008 | 2007 | 2006 | 2005 | 2004 | 2003 | 2002 | 2001 | 1999

Wenn Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf:
eMail: heck-und-goebel@datevnet.de
Tel.: 0651 / 910 50-0
Mobil: 0162 / 420 54 98
Fax: 0651 / 910 50-20

Kontakt
Heck & Göbel Partnerschaft
Heck • Göbel • Ries Partnerschaft
Steuerberater
Vereidigter Buchprüfer
Max-Planck-Str. 22
D — 54296 Trier
Tel.: 0651 / 910 50-0
Mobil: 0173 / 91 88 166
Fax: 0651 / 910 50-20
eMail: heck-und-goebel@datevnet.de

© W. Heck 1999-2012
Stand: 24.04.2012