Ihr Partner für
Steuerberatung & Rechnungswesen
in Trier und Umgebung

>Steuertipps>Tipp des Monats>05/10

Der EuGH kritisiert die Regelungen der neuen ErbSt/SchenkSt (05/10)

Ende April 2010 hat der EuGH nun eine weitere nationale Regelung als Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit gekippt (Az. C-510/08). Die Regelung betraf Erbschaften und Schenkungen sowohl nach dem alten, als auch nach dem neuen Recht (2009). Wenn Verstorbener und Erbe oder Schenker und Beschenkter im Ausland wohnten, haben diese Personen unabhängig vom Verwandtschaftsgrad lediglich einen persönlichen Freibetrag von 2.000 Euro (2009). Leben diese Personen hingegen in München oder Hamburg, kann bis zu 500.000 Euro und sogar Nichtverwandte einen Freibetrag von 20.000 Euro geltend machen.

Diese Diskriminierung von sogenannten beschränkt Steuerpflichtigen haben die Luxemburger Richter als einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit und damit als nicht mit dem EU-Recht vereinbar eingestuft.

 

aktueller Tipp des Monats

Archiv: 2012 | 2011 | 2010 | 2009 | 2008 | 2007 | 2006 | 2005 | 2004 | 2003 | 2002 | 2001 | 1999

Wenn Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf:
eMail: heck-und-goebel@datevnet.de
Tel.: 0651 / 910 50-0
Mobil: 0162 / 420 54 98
Fax: 0651 / 910 50-20

Kontakt
Heck & Göbel Partnerschaft
Heck • Göbel • Ries Partnerschaft
Steuerberater
Vereidigter Buchprüfer
Max-Planck-Str. 22
D — 54296 Trier
Tel.: 0651 / 910 50-0
Mobil: 0173 / 91 88 166
Fax: 0651 / 910 50-20
eMail: heck-und-goebel@datevnet.de

© W. Heck 1999-2012
Stand: 24.04.2012