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Steuertipps Tipp des Monats 04/12
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Ende April 2010 hat der EuGH nun eine weitere nationale Regelung als Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit gekippt (Az. C-510/08). Die Regelung betraf Erbschaften und Schenkungen sowohl nach dem alten, als auch nach dem neuen Recht (2009). Wenn Verstorbener und Erbe oder Schenker und Beschenkter im Ausland wohnten, haben diese Personen unabhängig vom Verwandtschaftsgrad lediglich einen persönlichen Freibetrag von 2.000 Euro (2009). Leben diese Personen hingegen in München oder Hamburg, kann bis zu 500.000 Euro und sogar Nichtverwandte einen Freibetrag von 20.000 Euro geltend machen.
Diese Diskriminierung von sogenannten beschränkt Steuerpflichtigen haben die Luxemburger Richter als einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit und damit als nicht mit dem EU-Recht vereinbar eingestuft.
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