Ihr Partner für
Steuerberatung & Rechnungswesen
in Trier und Umgebung

>Steuertipps>Tipp des Monats>06/10

EStG - AfA-Befugnis bei Gebäude auf fremdem Grund und Boden (06/10)

Die vom Steuerpflichtigen getragenen Herstellungskosten eines fremden Gebäudes, das er zu betrieblichen Zwecken nutzen darf, sind bilanztechnisch " wie ein materielles Wirtschaftsgut" zu behandeln und nach den für Gebäude geltenden AfA-Regeln abzuschreiben.

Für die Behandlung von Herstellungskosten eines fremden Gebäudes " wie ein materielles Wirtschaftsgut" ist ohne Bedeutung, ob

a) die Nutzungsbefugnis des Steuerpflichtigen auf einem unentgeltlichen oder auf einem entgeltlichen Rechtsverhältnis beruht,
b) dem Steuerpflichtigen zivilrechtliche Ersatzansprüche gegen den Eigentümer des Grundstücks zustehen oder ob er von vornherein auf solche Ansprüche verzichtet, und
c) die Übernahme der Herstellungskosten durch den Steuerpflichtigen eine unentgeltliche Zuwendung an den Eigentümer des Grundstücks oder Entgelt für die Nutzungsüberlassung des Grundstücks ist.

(BFH, Urt. v. 25.02.2010, IV R 2/07, BeckRS 24003980)

 

aktueller Tipp des Monats

Archiv: 2012 | 2011 | 2010 | 2009 | 2008 | 2007 | 2006 | 2005 | 2004 | 2003 | 2002 | 2001 | 1999

Wenn Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf:
eMail: heck-und-goebel@datevnet.de
Tel.: 0651 / 910 50-0
Mobil: 0162 / 420 54 98
Fax: 0651 / 910 50-20

Kontakt
Heck & Göbel Partnerschaft
Heck • Göbel • Ries Partnerschaft
Steuerberater
Vereidigter Buchprüfer
Max-Planck-Str. 22
D — 54296 Trier
Tel.: 0651 / 910 50-0
Mobil: 0173 / 91 88 166
Fax: 0651 / 910 50-20
eMail: heck-und-goebel@datevnet.de

© W. Heck 1999-2012
Stand: 24.04.2012